Sicherheit und Datenschutz
Cryptonim wurde zum Schutz vertraulicher Informationen entwickelt. Hier beschreiben wir, wie die Anwendung und diese Website funktionieren — ausschließlich in dem Umfang, der geprüft wurde.
Sicherheitsmodell der Anwendung
Eine ausführliche Beschreibung des Sicherheitsmodells der Anwendung — einschließlich des Orts der Dokumentverarbeitung und der Speicherung der für die Wiederherstellung nötigen Informationen — wird veröffentlicht, sobald das Produkt verfügbar ist.
Welche Informationen Cryptonim schützen hilft
Berufsgeheimnis
Informationen, die Angehörigen von Berufen mit Verschwiegenheitspflicht im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut werden.
Anwaltliche Verschwiegenheit
Informationen, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Rechtsberatung und Vertretung erhalten.
Geschäftsgeheimnisse
Technische und organisatorische Informationen mit wirtschaftlichem Wert, die das Unternehmen schützt.
Vertrauliche Unternehmensinformationen
Verträge, Strategien, Finanzergebnisse und Daten von Geschäftspartnern, die die Organisation nicht in lesbarer Form verlassen sollen.
Dienstgeheimnisse
Informationen, die bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben bekannt werden, etwa in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz.
Personenbezogene Daten
Die DSGVO nennt die Pseudonymisierung als eine der Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 25 und 32) – das ist jedoch nur ein Teil dessen, was Cryptonim bietet.
Cryptonim unterstützt den Schutz dieser Informationen; seine Nutzung allein stellt jedoch nicht die Einhaltung gesetzlicher oder beruflicher Pflichten sicher.
Pseudonymisierung nach der DSGVO
Die DSGVO definiert Pseudonymisierung als die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen Person zugeordnet werden können, sofern diese Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen (Art. 4 Nr. 5).
Die DSGVO nennt die Pseudonymisierung als Beispiel für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 25 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 lit. a).
Pseudonymisierte Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, sind grundsätzlich als personenbezogene Daten zu betrachten (Erwägungsgrund 26). Die Pseudonymisierung verringert das Risiko, das Datenschutzrecht bleibt jedoch anwendbar.
Text der DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679 auf EUR-Lex (externe Website).
Grenzen und Verantwortung der Nutzer
- Das Ergebnis der Pseudonymisierung sollte vor der Weitergabe des Dokuments geprüft werden.
- Die für die Wiederherstellung nötigen Informationen sollten mindestens so sorgfältig geschützt werden wie das Originaldokument.
- Die Entscheidung über die Weitergabe eines Dokuments und die Prüfung der Rechtsgrundlage liegen beim Nutzer.
Diese Website
- Verwendet keine Cookies und keine Analysewerkzeuge.
- Ermöglicht kein Hochladen von Dokumenten.
- Lädt keine Skripte oder Schriftarten von Servern Dritter.
- Speichert im Browser ausschließlich die von Ihnen gewählte Sprache — und erst nach Ihrer Auswahl.
- Setzt eine strikte Content Security Policy ein.
Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Schwachstellen melden
Wenn Sie eine Schwachstelle in der Anwendung Cryptonim oder auf dieser Website bemerken, schreiben Sie uns bitte an office@cryptonim.eu. Bitte veröffentlichen Sie keine Einzelheiten, bevor wir geantwortet haben. Die Kontaktangaben für Meldungen finden Sie auch in der Datei security.txt (/.well-known/security.txt).